DGUV 110-010
Gasprüfung für gewerblich genutzte Anlagen
Diese Prüfung gilt für Flüssiggasanlagen in Gastronomie/Schaustellergewerbe in Fahrzeugen nach DGUV Grundsatz 310-003 wie z.B. Bräter, Herde, Grillgeräte, Kocher, Mandelbrenner und Heizstrahler sowie in gewerblich genutzen Küchen, Marktständen, Volksfesten und für Vereine nach DGUV Grundsatz 310-005.
Die Prüfung muss alle 2 Jahre wiederholt werden. Bei Flüssiggasanlagen mit Verbrauchseinrichtung unter Erdgleiche muss jährlich geprüft werde. Bei temporärer Aufstellung ist nach jedem Zusammenbau eine Prüfung vor Inbetriebnahme durch eine zur Prüfung befähigte Person notwenig.
Bitte bachten Sie stets die 10- Jahre Austauschfrist für Anlagenbestandteile wie z.B. Regler, Schlauch, Schlauchbruchsicherung, usw.
Sollten Sie neue Bestandteile auf Grund der 10- Jahre Frist benötigen, geben Sie rechtzeitig Bescheid.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung von Dokumenten und Mitarbeiterschulung, wie von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe gefordert.
Preis pro Prüfung 60 – 90€
Erstellung einer neuen Anlagendokumentation je nach Aufwand 120€/h
incl. MwSt.
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