G607
Gasprüfung nach G607
Diese Prüfung gilt für Flüssiggas-Anlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen (Wohnwagen, Wohnmobile), Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen die nach DIN EN 1949 oder G607 installiert sind.
Die Prüfung ist nun in der StVZO (§ 60) verankert und damit für alle Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen Pflicht. Dies gilt auch für abgemeldete Fahrzeuge. Die Prüfung muss alle 2 Jahre wiederholt werden.
Bitte beachten Sie stets die 10-Jahre Austauschfrist für Anlagenbestandteile wie z.B. Regler, Schlauch, Schlauchbruchsicherng, usw.
Ersatzteile für Einflaschenanlagen wie z.B. Regler, Schlauch, Schlauchbruchsicherung, usw. nach G607 führen wir mit und können nach Bedarf getauscht werden.
Sollten Sie einen neuen Regler für eine Mehrflaschenanlge benötigen geben Sie rechtzeitig Bescheid.
Preis pro Prüfung 70€
Preis für Prüfheft (umschließt insgesamt 4 Prüfungen) 25€
incl. MwSt.
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